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Landesregierung plant Angriff auf die kommunale Demokratie

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU finden sich auf den hinteren Seiten zwei brisante Zeilen, die als Angriff auf die Demokratie verstanden werden müssen.

„Die Mindestgröße von Fraktionen in den Kommunalen Vertretungen soll im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf drei gesetzt werden.“, so der Vorschlag der neuen Landesregierung.

„Das ist ein massiver Angriff auf alle kleinen Parteien in den Kommunen. Hier versuchen die großen Parteien mit einer widerlichen Taktik die Opposition zu schwächen.“, kommentiert das Ratsmitglied Maik Brückner. „Das ganze hätte weitreichende Folgen. Zum Beispiel würde durch diese Neuregelung kleinen Parteien das Stimmrecht in Ausschüssen verloren gehen. Ebenso hätte man keine Möglichkeit mehr ein Büro zu betreiben und die Unterstützung durch einen Fraktionsgeschäftsführer würde wegfallen.“, so Brückner weiter.

Auch Ratsmitglied Orhan Kara empört sich über die Vorschläge der neuen Landesregierung: „Hier soll uns das Leben noch schwerer gemacht werden! Kleinere Fraktionen sind ohnehin schon im Nachteil. Alleine schon weil die Arbeit auf nur wenige aufgeteilt werden muss. Diese Neuregelung ist absolut antidemokratisch!“

Tatsächlich würden Zweierfraktionen einige wichtige Rechte verlieren: Ohne Fraktionsstatus fallen Fraktionsgeschäftsstellen & Geschäftsführer, (welche maßgeblich die ehrenamtliche Tätigkeit der Ratsmitglieder unterstützen), kein Stimmrecht mehr in den Ausschüssen sowie der Wegfall der Möglichkeit Akteneinsichten zu fordern.

„Wir fordern daher die neue Landesregierung, aber insbesondere auch unsere lokalen Landtagsabgeordneten der CDU und SPD, auf von diesem antidemokratischen Vorhaben abzukehren.“, so Brückner abschließend.