Anfrage zu Vorkaufsrecht in Hildesheim

Sehr geehrter Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer,
wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hätte im Falle eines angestrebten Verkaufs seitens des Eigentümers, die Stadt Hildesheim gemäß geltendem Recht ein Vorkaufsrecht für die Immobilie des Galeria Kaufhofs in Hildesheim?
  2. Falls ja, sind weitere Schritte erforderlich, um ggfs. dieses Vorkaufsrecht auszuüben, und bedarf es eines besonderen Beschlusses des Stadtrats oder anderer Gremien, um dieses Recht geltend zu machen?
  3. Wenn es keine rechtlichen Hürden gibt um das Vorkaufsrecht zu nutzen und das Gebäude des Galeria Kaufhofs zu kaufen, wer trifft die Entscheidung über den Kauf des Gebäudes?
  4. Welche Bedingungen und Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Stadt Hildesheim ihr Vorkaufsrecht für die besagte Immobilie wirksam ausüben kann?
  5. Gibt es mögliche Hindernisse oder rechtliche Einschränkungen, die die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt Hildesheim verhindern könnten?
  6. Falls kein Vorkaufsrecht besteht, welche anderen Instrumente und Maßnahmen erwägt die Stadt Hildesheim, um auf die Schließung der Galerie Kaufhof zu reagieren und mögliche negative Auswirkungen auf die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger abzumildern?

Mit freundlichen Grüßen
Maik Brückner
Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat

 

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