Antrag: Vorlage einer Zweckentfremdungssatzung zur Beendigung von Wohnungsleerstand

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität am 24.9.2025

Sachverhalt:

Hildesheim ist seitens der Landesregierung aufgrund der Wohnungsnot in der Liste der niedersächsischen Städte als Stadt mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ausgewiesen. Damit ist der Rat der Stadt Hildesheim berechtigt, die Stadt Hildesheim mit einer Zweckentfremdungssatzung in die Lage zu versetzen, diejenigen Eigentümer, die vorhandenen leerstehenden Wohnraum nicht zum Mieten anbieten, zur Verantwortung zu ziehen. Viele Menschen in Hildesheim sind bereits wohnungs- oder sogar obdachlos. Gerade am letzten Donnerstag (11.9.2025) haben darauf erneut verschiedene soziale Einrichtungen in Hildesheim beim Wohnungslosentag auf dem Angoulêmeplatz hingewiesen. Obdach- und Wohnungslosigkeit ist in einem der reichsten Länder der Welt sozial unerträglich.

Wohnen ist ein Menschenrecht. Es ist eine Ungerechtigkeit, leerstehende Wohnungen nicht zum Wohnen zur Verfügung zustellen. Es gilt eine Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Bei einem nach wie vor sehr hohen Wohnungsleerstand von 1300 Wohnungen in Hildesheim und kaum erkennbarer Bereitschaft einiger weniger Wohnungseigentümer vor allem von Mehrfamilienhäusern, längerfristig leerstehende Wohnungen zu vermieten, ist eine Zweckentfremdungssatzung zur Beendigung von Wohnungsleerstand ein Mittel zum Erreichen der Vermietung.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im vierten Quartal 2025 dem Fachausschuss Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität und dem Rat einen Entwurf einer Zweckentfremdungssatzung für die Stadt Hildesheim gemäß dem Niedersächsischen Gesetz zur Zweckentfremdung von Wohnraum vorzulegen.